Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Basecamp-Boppard
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen Jürgen Fricke ( nachstehend "Basecamp Klettersteig" oder "Verleiher") und den Nutzern der Sportgeräte sowie dem Leihnehmer (nachstehend einheitlich Leihnehmer genannt), falls dieser mit den Nutzern der Verleihartikel nicht identisch ist ( z.B. Firmen, Vereine, Schulen). Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsabschluss
Der Leihnehmer bietet Basecamp Klettersteig mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an ( nachstehend "Buchung" genannt). Der Leihvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von Basecamp Klettersteig mündlich oder schriftlich ( per Mail, postalisch ) bestätigt wird ( nachstehend "Reservierungsbestätigung" oder "Leihvertrag" genannt). Der Verleiher ist berechtigt, vom Leihnehmer jederzeit die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Der Verleiher ist berechtigt , hiervon eine Fotokopie anzufertigen und diese gemäß den Bestimmungen der Ziff. 12 aufzubewahren. Sollte der Leihnehmer der Aufforderung, seinen Personalausweis bzw. Reisepass zum Zweck der Anfertigung einer Fotokopie auszuhändigen, nicht nachkommen, die Ausgabe der Mietsache zu verweigern. Der Leihnehmer schuldet gleichwohl die vereinbarte Leihgebühr gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Leistungen von Basecamp Klettersteig
Im Rahmen des Leihverhältnisses stellt Basecamp Klettersteig das vom Leihnehmer gebuchte Sportgerät gemäß der Reservierungsbestätigung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Das Sportgerät wird inklusive aufgeführtem Zubehör gestellt. Weitere Leistungen sind von Basecamp Klettersteig vertraglich nur geschuldet, wenn diese in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart worden sind. Ansonsten gelten sie als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Leihvertrages.
4. Leistungsänderung
Basecamp Klettersteig behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für ihn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Sportgerätes vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Schlechterstellung des Leihnehmers führt.
5. Mietzeit
Die Übergabe des Sportgerätes erfolgt entsprechend den Vereinbarungen in der Reservierungsbestätigung. Der vereinbarte Leihzeitraum ist durch den Leihnehmer einzuhalten. Ein Anspruch auf Verlängerung der Leihzeit besteht nicht. Verlängerungen der Leihzeit sind zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Die Rückgabe der Leihartikel hat bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist Basecamp Klettersteig berechtigt, vom Leihnehmer Ersatz durch die verspätete Rückgabe entstehenden Aufwendungen und Mehrkosten sowie Schadensersatz (einschließlich mögliche Schadensersatzzahlungen an Nachleiher und Mehrkosten durch verlängerte Öffnungszeit) zu verlangen. Sollte der Leihnehmer die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von Basecamp Klettersteig zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht nur nach Maßgabe der Ziff. 7 ein Anspruch auf Rückerstattung der Leihgebühr oder Leihpreisminderung in den dort aufgeführten Fällen.
6. Zahlungsbedingungen und Reservierung
Der Leihpreis richtet sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Sämtliche Preise in der Preisliste verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Basecamp Klettersteig bietet dem Leihnehmer die Möglichkeit Verleihartikel im vorhinein für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Die Reservierung erfordert die Bezahlung des Leihpreises. Der Leihpreis kann vor Ort mit Karte ( ec Karte, Visa oder Mastercard) und die Kation nur in Bar gezahlt werden.
Kann der Leihnehmer die getätigte Reservierung nicht wahrnehmen bietet Basecamp Klettersteig die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung. Dabei muss der Leihnehmer die Reservierung bis 12 Uhr am Vortag der Reservierung stornieren. Die Übergabe des Sportgerätes erfolgt nur nach vollständiger Zahlung, ansonsten besteht kein Anspruch auf das Sportgerät. In diesem Falle stehen Basecamp Klettersteig die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß Ziff. 7 zu.
7. Rücktritt und Kündigung, Ausfallkosten
Kündigt der Leihnehmer bereits vor Beendigung des Leihverhältnisses dasselbe, so schuldet er dem Verleiher gleichwohl die vereinbarte Leihgebühr. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Verleihers bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Leihnehmer nachgelassen, einen geringen Schaden des Verleihers nachzuweisen. Basecamp Klettersteig ist berechtigt, den Leihvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Verhalten des Leihnehmers in wesentlichen Punkten vertragswidrig ist. Hierzu gehört Missbrauch von Alkohol oder Drogen, Gefährdung Dritter, unangemessenes Verhalten gegenüber der Natur usw.. Der Anspruch auf den Leihpreis bleibt hiervon unberührt. Des weiteren behält sich Basecamp Klettersteig vor bei nicht Stornierung der Leihsache den vollen Leihpreis in Rechnung zu stellen.
8. Besondere Pflichten des Leihnehmers
Der Leihnehmer hat das Sportgerät pfleglich zu behandeln. Der Leihnehmer darf das Sportgerät ausschließlich selbst nutzen und hat sicherzustellen, daß er das Sportgerät nicht an Personen übergibt, welche mit dem Verleiher nicht vereinbart wurden. Der Leihnehmer haftet bei unberechtigter und bei berechtigter Übergabe des Sportgerätes an dritte Personen. Die Nutzung in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen benutzungsunberechtigtem Zustand ist nicht gestattet. Bei Diebstahl hat der Leihnehmer unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl dem Verleiher zu melden.
9. Haftung des Leihnehmers
Der Leihnehmer haftet Basecamp Klettersteig gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung des ihm überlassenem Sportgerätes einschließlich dem Zubehör, soweit er diese zu verschulden oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. der Schaden seiner Sphäre zuzurechnen ist. Entsteht durch einen vom Leihnehmer verursachten Schaden oder durch eine verspätete Rückgabe des Sportgerätes dem Verleiher ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Leihnehmer für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Basecamp Klettersteig bleiben unberührt.
Der Leihnehmer hat die Pflicht, die Leihsache gegen Beschädigung oder Diebstahl abzusichern. Schützt der Leihnehmer die Leihsache nicht, so haftet er in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
10. Haftungsbeschränkungen von Basecamp Klettersteig
Die Benutzung der von Basecamp Klettersteig zur Verfügung gestellten Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Basecamp Klettersteig haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter ect.. Die Haftung von Basecamp Klettersteig in der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Basecamp Klettersteig, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung für Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Basecamp Klettersteig. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten von Basecamp Klettersteig, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Leihnehmer vertrauen darf.
11. Mängelanzeige, Reparaturen, Übergabeprotokoll
Der Leihnehmer ist verpflichtet, den Zustand der Leihsache und des Zubehörs vor Leihantritt zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich beim Verleiher anzuzeigen. Der Leihnehmer ist ferner verpflichtet, alle Mängel und entstandene Schäden - auch wenn diese nicht vom Leihnehmer verschuldet sind - unverzüglich Basecamp Klettersteig anzuzeigen. Der Leihnehmer ist nicht berechtigt, das Sportgerät ohne vorherige Zustimmung des Verleihers eigenhändig zu reparieren oder zum Zwecke einer Reparatur in eine Werkstatt zu geben. Unterbleiben die vorstehenden Mängelanzeigen durch den Leihnehmer schuldhaft, so macht er sich gegenüber dem Verleiher schadensersatzpflichtig. Auf Verlangen des Verleihers ist der Leihnehmer hinaus verpflichtet, bei Übergabe und / oder Rückgabe des Sportgerätes ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, in welchem von den Vertragsparteien der Zustand der Leihsache im Ausgabe- bzw.Rückgabezeitpunkt aufgeführt wird.
12. Datenschutzklausel
Der Verleiher erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Leihnehmer angegebenen Daten wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer ( Mobil oder Festnetz ), e Mailadresse, Personalausweis- oder Reisepassnummer. Die Vereinbarung dieser im Rahmen des Leihvertrages erhobenen Daten des Leihnehmers erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Lit. a und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktion. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verarbeitung über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Verleihers hierfür gesondert eine Einwilligung beim Leihnehmer einholen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.